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zu § 29 IO (Bollenberger/Spitzer)

Bollenberger/Spitzer2. AuflOktober 2022

Anfechtung unentgeltlicher und ihnen gleichgestellter Verfügungen

 

Anfechtbar sind folgende, in den letzten zwei Jahren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlungen:

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