Anfechtung unentgeltlicher und ihnen gleichgestellter Verfügungen
Anfechtbar sind folgende, in den letzten zwei Jahren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlungen:
Anfechtung unentgeltlicher und ihnen gleichgestellter Verfügungen
Anfechtbar sind folgende, in den letzten zwei Jahren vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Rechtshandlungen: