vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 1 WerbeAbgG

Thiele2. AuflOktober 2012

Steuergegenstand

17
§ 1. (1) [Werbeleistungen; Empfangsprinzip] Der Werbeabgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden. Wird eine zum Empfang in Österreich bestimmte Werbeleistung in Hörfunk und Fernsehen vom Ausland aus verbreitet, dann gilt sie als im Inland erbracht.

18
(2) [Begriffsbestimmung] Als Werbeleistung gilt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte