Die Börsemitglieder sind verpflichtet
bei ihrer Geschäftstätigkeit die Handelsbedingungen der Börse einzuhalten, die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Unternehmers zu wahren und Schädigungen des Ansehens der Börse zu vermeiden;die vorgeschriebenen Börsegebühren und sonstigen Beiträge fristgemäß zu leisten;