Vertragspartnerrecht
Das österreichische SV-Recht wird vom Sachleistungsprinzip beherrscht. Ein wichtiges Merkmal dabei ist die Direktverrechnung von Behandlungskosten zwischen der SV und den Leistungserbringern. Die SV ist zur Bereitstellung von Gesundheitsleistungen verpflichtet. Dies erfolgt in erster Linie durch privatrechtliche Verträge mit den in Betracht kommenden Leistungserbringern. Ein Kontrahierungszwang ist in Österreich jedoch nicht vorgesehen. Eine dauernde Zwangsschlichtung existiert nur im Krankenanstaltenrecht.

