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Turkmenistan (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN71. LfgMai 2016

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Turkmenistans zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll 11Das Abkommen tritt gem seinem Art. 27 Abs 2 (BGBl III 2015/185) mit 1. Februar 2016 in Kraft.

(BGBl III 185/2015)

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung Turkmenistans, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,

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