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Ukraine (Hofstätter)

Steuerrechtsredaktion LN86. LfgNovember 2021

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER UKRAINE ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN VOM 16. OKTOBER 199711Da die Mitteilungen gem Art 28 Abs 1 des Abkommens am 6. 10. 1998 bzw 20. 4. 1999 abgegeben wurden, ist das Abkommen mit 20. Mai 1999 in Kraft getreten.

(BGBl III 113/1999 idF BGBl III 98/2021)

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