ABKOMMEN VOM 28. MÄRZ 2008 ZWISCHEN
DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TÜRKEI ZUR VERMEIDUNG
DER DOPPELBESTEUERUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN
(BGBl. III Nr. 96/2009)
Die Republik Österreich und die Republik Türkei,
von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern
vom Einkommen abzuschließen,

