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Persönlicher Anwendungsbereich

Zahradnik/Krumhuber2. AuflOktober 2011

Sowohl Sicherungsnehmer als auch Sicherungsgeber müssen einer der folgenden Kategorien angehören:

Öffentlich-rechtlich Körperschaften;Zentralbanken, EZB, Europäische Investitionsbank, Internationaler Währungsfonds, multilaterale Entwicklungsbanken, Bank für Internationalen Zahlungsausgleich;

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