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Formerfordernisse

Zahradnik/Krumhuber2. AuflOktober 2011

Die Bestellung, Wirksamkeit und die Besitzverschaffung an einer Finanzsicherheit darf nicht von Formerfordernissen abhängen (das Erfordernis der schriftlichen Nachweisbarkeit der Besitzverschaffung bzw Bestellung der Sicherheit ist davon ausgenommen – siehe bei § 4 FinSG).

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