Das FinSG wurde in Umsetzung der FinanzsicherheitenRL erlassen. Diese beruht auf der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen (sogenannte FinalitätsRL). Die Umsetzung der FinalitätsRL hatte gezeigt, dass weitere Maßnahmen zur Schaffung gemeinsamer Regeln für zugunsten solcher Systeme bestellte Sicherheiten notwendig sind. Die FinanzsicherheitenRL und die FinalitätsRL wurden 2009 durch die RL 2009/44/EG geändert. Dies machte eine Novellierung des FinSG und des Finalitätsgesetzes in Österreich notwendig.
