Dieser Abschnitt fasst jene Regelungen zusammen, die für die Gestaltung der Arbeitsvorgänge und Arbeitsplätze – innerhalb und außerhalb von Arbeitsstätten – gelten, soweit es sich nicht um die Verwendung von Arbeitsmitteln (3. Abschnitt) oder von Arbeitsstoffen (4. Abschnitt) handelt.