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Artikel 1 § 43 KBGG

111. LfgNovember 2025

Artikel 1 Abschnitt 12 Pfändungsverbot und Steuerbefreiung

 

(1) Das pauschale Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld sind gemäß § 290 der Exekutionsordnung (EO), RGBl. Nr. 79/1896, nicht pfändbar. (BGBl I 2016/53, ab 1. 3. 2017, gilt für Geburten nach dem 28. Februar 2017)

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