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a. Außerbetrieblich-eigennützige Privatstiftungen

Tanzer2. AuflNovember 2009

aa. Das System und seine wesentlichen Durchbrechungen im Stiftungssteuerrecht

I/52
Außerbetrieblich-eigennützige Privatstiftungen stellen den praktischen Hauptanwendungsfall des Stiftungssteuerrechts als Ausnahme von dem System des gesamten übrigen Steuerrechts dar. Am Anfang dieser Rechtspersönlichkeiten stehen Zuwendungen (Stiftungsakte) eines oder mehrerer Stifter. Anstatt auf ihre Eigennützigkeit Bedacht zu nehmen und allenfalls jene Steuervorteile zu gewähren, die schon bislang für Familienstiftungen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht vorgesehen waren, werden derartige Stiftungsakte allgemein mit proportional einheitlichen 2,5 % belegt (vgl § 2 Abs 1 StiftEG).

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