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§ 60a KDV (I) (Schneider)

Schneider99. LfgAugust 2025

§ 60a [entfällt]

Die 69. KDVNov (BGBl II/2024/91) normiert, dass § 60a entfällt. Hiezu bemerken die Erl-BMKUEMIT:

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