vorheriges Dokument
nächstes Dokument

2. Pendlerpauschale (Mayr/Tumpel)

Gunter/Julia21. LfgDezember 2020

5
Das Pendlerpauschale gem § 16 Abs 1 Z 6 deckt die Ausgaben der Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab. Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Pendlerpauschales in voller Höhe ist grds, dass der Arbeitnehmer an mindestens elf Tagen im Kalendermonat die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte zurücklegt. Das Pendlerpauschale steht im Umfang von zwei Drittel zu, sofern der Arbeitnehmer an mind acht Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt, bzw im Umfang von einem Drittel, sofern der Arbeitnehmer an mind vier Tagen von der Wohnung zur Arbeitsstätte fährt (lit e). Siehe § 16 Tz 124 ff.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!