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§ 19 TVNG 2018 (Rosenkranz)

Rosenkranz4. LfgJuli 2025

(1) Ein Antrag nach § 18 Abs. 1, 2 oder 4 hat jedenfalls zu enthalten:

die genaue Bezeichnung des betreffenden Vergabeverfahrens bzw. Konzessionsvergabeverfahrens,die Bezeichnung des Auftraggebers, des Antragstellers und gegebenenfalls der vergebenden Stelle einschließlich deren elektronischer Adresse,

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