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§ 18 TVNG 2018 (Rosenkranz)

Rosenkranz4. LfgJuli 2025

5. Abschnitt – Feststellungsverfahren

 

(1) Ein Unternehmer, der ein Interesse am Abschluss eines dem Anwendungsbereich des BVergG 2018 bzw. des BVergGKonz 2018 unterliegenden (Konzessions-) Vertrages hatte, kann, sofern ihm durch die behauptete Rechtswidrigkeit ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, die Feststellung beantragen, dass

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