Hinweis: Die deutsche amtliche AfA-Tabelle, die nach den EStR 2000 als Hilfsmittel bei der Ermittlung der Nutzungsdauer von abnutzbarem Anlagevermögen herangezogen werden kann (Rz 3115), ist unter Tz 66 abgedruckt.
Hinweis: Die deutsche amtliche AfA-Tabelle, die nach den EStR 2000 als Hilfsmittel bei der Ermittlung der Nutzungsdauer von abnutzbarem Anlagevermögen herangezogen werden kann (Rz 3115), ist unter Tz 66 abgedruckt.