1) Wochenruhe
Die wöchentliche Ruhezeit beträgt zwei aufeinander folgende Kalendertage1).Schließt die Ruhezeit an eine Nachtarbeit oder Nachtarbeitsbereitschaft an, die spätestens um 9:00 Uhr zu enden hat, beträgt die Ruhezeit mindestens 48 Stunden2).