1) Wochenruhe
Lit a blieb unverändert.
b) Schließt die Ruhezeit an einen Dienst mit Nachtarbeit oder Nachtarbeitsbereitschaft an, der spätestens um 9:00 Uhr zu enden hat, beträgt die Ruhezeit mindestens 48 Stunden.
1) Wochenruhe
Lit a blieb unverändert.
b) Schließt die Ruhezeit an einen Dienst mit Nachtarbeit oder Nachtarbeitsbereitschaft an, der spätestens um 9:00 Uhr zu enden hat, beträgt die Ruhezeit mindestens 48 Stunden.
