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11. Berichtigung (Kirchmayr/Geringer)

Kirchmayr/Stefanie21. LfgDezember 2020

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Eine Berichtigung hat gegebenenfalls dann zu erfolgen, wenn die AfA nicht vorgenommen oder die Nutzungsdauer zu niedrig oder zu hoch angesetzt wurde (vgl auch EStR 2000 Rz 643). Dabei ist im Sinne der geänderten Rechtsprechung des VwGH zu unterscheiden:

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