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§ 10a Abs 1 KStG (Pinetz/Stefaner)

Pinetz/Stefaner1. AuflMärz 2020

Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften

 

§ 10a. (1) Erzielt eine niedrigbesteuerte ausländische Körperschaften Passiveinkünfte im Sinne des Abs. 2, sind

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