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Hinzurechnungsbesteuerung und Methodenwechsel, Bergmann/Gläser/Pinetz/Stanek
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§ 10a Abs 2 KStG (Bergmann/Gläser)
Bergmann/Gläser
1. Aufl
März 2020
§ 10a. (2)
Passiveinkünfte sind:
Zinsen oder sonstige Einkünfte aus Finanzanlagevermögen;
Lizenzgebühren oder sonstige Einkünfte aus geistigem Eigentum;
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Stichworte
§ 10a Abs 2 KStG