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Art. 14 DSGVO (Mester)

Mester4. AuflOktober 2021

(1) Werden personenbezogene Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person Folgendes mit:

den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seines Vertreters;zusätzlich die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten;

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