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Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person (Mester)

Mester5. AuflJanuar 2025

Art. 13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person

 

(1) Werden personenbezogene Daten bei der betroffenen Person erhoben, so teilt der Verantwortliche der betroffenen Person zum Zeitpunkt der Erhebung dieser Daten Folgendes mit:

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