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§ 11 QEG (Albiez/Zwettler)

Albiez/Zwettler1. AuflAugust 2024

5. Abschnitt
Aufgaben der Aufsichtsbehörde

 

§ 11 (1) Der Bundeskartellanwalt hat der Europäischen Kommission ein Verzeichnis aller zur Erhebung grenzüberschreitender Verbandsklagen Qualifizierten Einrichtungen, das deren Namen, Satzungszweck und Adresse enthält, zu notifizieren.

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