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§ 25a Sonderbestimmungen für Arbeitnehmerinnen im Bereich Persönliche Assistenz1)

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

1) Persönliche Assistenz hat die Aufgabe individuelle Dienste für ein selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen im beruflichen wie privaten Umfeld bereit zu stellen. Die Anleitungskompetenz liegt dabei beim behinderten Menschen, die sachgerechte Umsetzung der erforderlichen Tätigkeiten liegt bei der Persönlichen Assistentin.

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