Absätze 1 bis 5 blieben unverändert.
6) Nachtarbeit
Betreuen die Tagesmütter in der Zeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr schlafende Tageskinder, gebührt eine Pauschalabgeltung von € 31,46 pro Kind an Wochentagen oder von € 37,95 pro Kind an Sonn- und Feiertagen.
