1) Kinderfreie Zeiten/Vorbereitungszeit:
Pädagogischem Personal3)*))1gebührt eine Vorbereitungszeit (kinderfreie Zeit)4) in folgendem Umfang, wobei die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Kollektivvertrages5) bestehenden günstigeren Regelungen aufrecht bleiben6):
