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§ 2 Geltungsbeginn und Geltungsbereich

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

1) Geltungsbeginn:

Dieser Kollektivvertrag1) tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft2) und kann jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendervierteljahres von jedem Vertragspartner gekündigt werden.3)

2) Geltungsbereich:

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