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§ 3 Begriffsbestimmungen1)

Löschnigg/Resch15. AuflMärz 2022

1) Mobiler Bereich2)

Unter mobilem Bereich versteht man jene Arbeitsfelder, bei denen die Tätigkeit der Arbeitnehmerinnen überwiegend daraus besteht, für Personen an unterschiedlichen, im Laufe des Tages wechselnden Einsatzorten Leistungen zu erbringen.3) Wechselnde Einsatzorte liegen vor, wenn die Erreichung der einzelnen Einsatzorte eine dazwischenliegende (fußläufige) Reistätigkeit von mehr als 10 Minuten erfordert.

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