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§ 2 - Genehmigungspflicht

Barbist/Kröll1. AuflSeptember 2023

(1) Eine ausländische Direktinvestition bedarf einer Genehmigung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, in der Folge als „führend zuständiges Mitglied der Bundesregierung“ bezeichnet, wenn

das Zielunternehmen in einem der in der Anlage genannten Bereichen tätig ist und

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