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§ 1 - Definitionen

Barbist/Kröll1. AuflSeptember 2023

Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:

1. „österreichisches Unternehmen“: ein Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Unternehmensgesetzbuches (UGB), dRGBl. S 219/1897, mit Sitz oder Ort der Hauptverwaltung in Österreich;

2.~ausländische Person:

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