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Aufgaben und Pflichten der Vorsitzenden der Studienvertretung

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Abschluss von Rechtsgeschäften, mit denen je Rechtsgeschäft Einnahmen oder Ausgaben bis zu einem Betrag von höchstens 900 Euro verbunden sind gemeinsam mit der Wirtschaftsreferentin oder dem Wirtschaftsreferenten (§ 42 Abs. 5 HSG 2014).Gegebenenfalls: Vornahme der Einberufung einer Studierendenversammlung (§ 21 Abs. 1 HSG 2014).

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