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Aufgaben der Studienvertretung

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Wahl der oder des Vorsitzenden (§ 33 Abs. 1 HSG 2014).Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich (§ 20 Abs. 1 Z 1 HSG 2014).Beratung der Studienwerberinnen und Studienwerber sowie der Studierenden (§ 20 Abs. 1 Z 1 HSG 2014).

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