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Aufgaben der Organe gemäß § 15 Abs. 2

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich (§ 18 Abs. 1 Z 1 HSG 2014).Wahl der oder des Vorsitzenden (§ 33 Abs. 1 HSG 2014).Koordination der Tätigkeiten der Studienvertretungen (§ 18 Abs. 1 Z 3 HSG 2014).

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