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Aufgaben der Hochschulvertretung

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Allgemein:

Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder für den Bereich der jeweiligen Bildungseinrichtung sowie deren Förderung, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich anderer Organe der HS fallen (§ 17 Z 1 HSG 2014).Beratung der Studienwerberinnen und Studienwerber sowie der Studierenden (§ 17 Z 10 HSG 2014).

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