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Aufgaben und Pflichten der oder des Vorsitzenden der Bundesvertretung

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Allgemein:

Die oder der Vorsitzende führt die Bezeichnung Vorsitzende oder Vorsitzender der ÖH und vertritt diese nach außen (§ 34 Abs. 1 HSG 2014).Führung eines Verzeichnisses der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter (§ 30 Abs. 5 HSG 2014).

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