vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufgaben und Pflichten der Unterkommissionen

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Vor Antritt ihres Amtes: Ablegung des Gelöbnisses strenger Unparteilichkeit und gewissenhafter Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 3 Abs. 3 HSWO 2014).Durchführung der Wahl und die Leitung der Wahlhandlung und der Obsorge der Einhaltung der Wahlvorschriften (§ 37 Abs. 1 HSWO 2014).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!