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Aufgaben und Pflichten der Vorsitzenden der Wahlkommissionen und Unterwahlkommissionen:

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Allgemein:

Angelobung der übrigen Mitglieder der Wahlkommission oder Unterwahlkommission (§ 50 Abs. 7 HSG 2014).Angelobung der Mitglieder von Unterkommissionen (§ 5 Abs. 1 HSWO 2014).

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