Allgemein:
Vor Antritt ihres Amtes: Ablegung des Gelöbnisses strenger Unparteilichkeit und gewissenhafter Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 3 Abs. 3 HSWO 2014).Zurverfügungstellung eines elektronischen Wahladministrationssystems zur Sicherstellung des gleichen Wahlrechtes für die Wahl der Bundesvertretung und der Hochschulvertretungen und zur Unterstützung der Durchführung dieser Wahlen (§ 46 HSG 2014 und § 4 Abs. 1 Z 3 HSWO 2014).