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Aufgaben und Pflichten der Rektorin oder des Rektors der Universität oder der Pädagogischen Hochschule oder der Leiterin oder des Leiters der Privatuniversität oder der Vertreterin oder des Vertreters des Erhalters eines Fachhochschul-Studienganges

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Allgemein:

Durchführung und Überprüfung der Einhebung bzw. Einzahlung des Studierendenbeitrages einschließlich allfälliger Sonderbeiträge (§ 38 Abs. 4 HSG 2014).

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