vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rechte und Pflichten der Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter sind gemäß § 30 Abs. 1 HSG 2014:

die Mandatarinnen und Mandatare,die von den Organen der Österreichischen Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft und der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften sowie den Hochschulvertretungen entsandten Vertreterinnen und Vertreter in staatliche Behörden, universitäre Kollegialorgane und, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften, in Kollegialorgane der Bildungseinrichtung sowie deren Kommissionen und Unterkommissionen und in internationale Studierendenorganisationen,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!