vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 28

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

(1) Für jedes ordentliche Studium ist eine Studienvertretung einzurichten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte