Die Aufgaben der Studienvertretung sind:
Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;Nominierung der von der Hochschulvertretung zu entsendenden Vertreterinnen und Vertretern in Organe, Kommissionen und Unterkommissionen der Bildungseinrichtung nach Maßgabe der dortigen organisationsrechtlichen Bestimmungen;