vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 27

Gruber/Stangl2. AuflSeptember 2017

Die Aufgaben der Hochschulvertretungen der Studierenden sind:

Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder für den Bereich der jeweiligen Bildungseinrichtung sowie deren Förderung;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte