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§ 91 (Martin Hiesel)

Hiesel/1. AuflOktober 2019

Parteien des Verfahrens sind die Bundesregierung und die Volksanwaltschaft.

Fassung: BGBl I 100/2003 (NR: 22. GP RV 93 AB 243; BR: 6872 AB 6886).

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