vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 91 (Martin Hiesel)

Hiesel/1. AuflOktober 2019

Parteien des Verfahrens sind die Bundesregierung und die Volksanwaltschaft.

Fassung: BGBl I 100/2003 (NR: 22. GP RV 93 AB 243; BR: 6872 AB 6886).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte