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VIII. Regress (Ziehensack)

Ziehensack2. AuflDezember 2022

VIII. Regress

A. Organregress

2535
Mit dem sog Organregress werden Rückgriffsansprüche des Rechtsträgers (welcher Geschädigten bereits Ersatz geleistet hat) gegenüber OrganwalterInnen geltend gemacht.40644064Siehe dazu näher § 3 AHG und die dortige Kommentierung dieser Bestimmung.

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