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VII. Verschulden (Ziehensack)

Ziehensack2. AuflDezember 2022

VII. Verschulden

Haftungsvoraussetzung

Verschuldenselement

2411
Das Verschuldenselementals Haftungsvoraussetzung leitet sich aus der Formulierung in § 1 Abs 1 AHG ab: Die Rechtsträger „haften nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts“. Korinek verwies in seiner grundlegenden Abhandlung insb auch darauf, dass es sich bei der Amtshaftung eben nicht um eine verschuldensunabhängige Garantie-, sondern eine explizite Verschuldenshaftung handelt, wie wir sie auch hinsichtlich des allgemeinen Schadenersatzrechtes nach §§ 1293 ff ABGB vorfinden.38803880Korinek, Amtshaftung für fehlerhafte Versicherungsaufsicht, ÖJZ 2000, 241 und 751.

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