Lutz/Heilegger/Dunst6. LfgFebruar 2022
Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
(1) Durch Verordnung sind für Arbeitnehmer in bestimmten Betrieben Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe für Arbeiten zuzulassen, wenn diese